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Alle sechs Minuten ein Einbruch: Schützen Sie Ihr Eigentum
Alle sechs Minuten wird in Deutschland eingebrochen, 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen zählten die Versicherer im Jahr 2024. Was können Sie tun, um Ihr Zuhause zu schützen – und wie stellen Sie sicher, dass im Ernstfall die Versicherung wirklich zahlt? Der von den Versicherern regulierte Gesamtschaden durch Wohnungseinbrüche belief sich 2024 auf rund 350 Millionen Euro, ein Anstieg um 20 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme pro Einbruch stieg auf 3.800 Euro (Vorjahr: 3.600 Euro). Neben Bargeld und Schmuck waren die Täter vor allem auf hochwertige, leicht transportierbare Technik aus, etwa Smartphones, Laptops oder Kameras.
Die Versicherungswirtschaft rät Verbrauchern dazu, in mechanische und elektronische Sicherheitsmaßnahmen zu investieren, um potenzielle Einbrecher abzuschrecken und Einbrüche wirksam zu verhindern. Besonders wirkungsvoll sind einbruchhemmende Schlösser und Riegel, mit denen sich Türen und Fenster sichern lassen. Ergänzend bieten moderne Alarmanlagen Schutz, indem sie die Bewohner wie auch die Polizei frühzeitig alarmieren und so Täter abschrecken. Auch eine gute Außenbeleuchtung – idealerweise mit Bewegungsmeldern – erhöht die Sicherheit, denn hell ausgeleuchtete Grundstücke sind für Einbrecher deutlich unattraktiver Eine aufmerksame Nachbarschaft kann ebenfalls helfen, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu bemerken und zu melden. Unser Tipp: Dokumentieren Sie Wertsachen sorgfältig, etwa durch die Erfassung von Seriennummern, das Anfertigen von Fotos und Aufbewahren von Kaufbelegen.
Dies erleichtert im Ernstfall die Wiederbeschaffung und die Schadensregulierung mit der Versicherung. Achten Sie darauf, regelmäßig die Hausrat-Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen – besonders nach größeren Neuanschaffungen wie Möbeln, Elektronik oder Schmuck. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, droht im Schadenfall eine Unterversicherung, und Sie erhalten unter Umständen nur einen Teil des tatsächlichen Schadens ersetzt.