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Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber: So geht´s

Viele Arbeitgeber belohnen gute Leistungen ihrer Mitarbeiter freiwillig mit steuerfreien Extras. Von Sachbezügen über Mobilitätszuschüsse bis hin zu Unterstützungen für Kinderbetreuung oder Erholung – wer die Möglichkeiten kennt, kann clever sparen.

Neben klassischen Boni und Prämien, die voll versteuert werden, gibt es zahlreiche Extraleistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei gewähren dürfen. Dazu gehören monatliche Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro, wie etwa Einkaufsgutscheine oder Tankkarten. Auch Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Beförderungen oder der Geburt eines Kindes bleiben steuerfrei: Hier gilt eine Freigrenze von 60 Euro je Anlass, die zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsgrenze genutzt werden kann. Fallen in einem Monat mehrere Anlässe an (z. B. Geburtstag und Hochzeit), kann die Freigrenze sogar mehrfach genutzt werden. Jungen Familien können Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zu den Betreuungskosten noch nicht schulpflichtiger Kinder leisten, etwa für Kita, Kindergarten oder Tagesmutter. Auch beim Arbeitsweg lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, denn viele Unternehmen übernehmen die Kosten für Jobtickets im öffentlichen Nahverkehr ganz oder teilweise. Ebenso können Arbeitgeber Diensträder oder E-Bikes bis 25 km/h bereitstellen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen – diese Regelung ist aktuell bis Ende 2030 befristet.

Für Betriebsfeiern gilt: Pro Mitarbeiter und Veranstaltung dürfen Speisen und Getränke bis zu 110 € steuerfrei gewährt werden. Nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig. Maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr können auf diese Weise steuerfrei gefördert werden. Darüber hinaus können Arbeitnehmer steuerfreie Zuschüsse zur Erholung erhalten, etwa für Urlaub oder Freizeitmaßnahmen. Diese liegen aktuell bis zu 156 Euro jährlich für den Arbeitnehmer selbst, 104 Euro für den Partner und 52 Euro pro Kind. Wer die verschiedenen Freigrenzen für Sachbezüge, besondere Anlässe, Kinderbetreuung, Mobilität, Betriebsfeiern und Erholungsleistungen kennt und gezielt nutzt, kann sein Nettogehalt daher spürbar erhöhen, ohne dass das Bruttogehalt steigt.