Arbeitskraftabsicherung

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Krankheit kurz

Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung möglich

Das ist die ERSTE Versorgungslücke die entsteht!

Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Entgeltfortzahlung eingestellt wird (meistens nach 6 Wochen), bekommen Sie Krankengeld.

Regelentgelt ist 70% des letzten Bruttoeinkommens, höchstens 90% des Nettoeinkommens.

Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten- , Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.

Krankheit längerfristig

Absicherungdurch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Alternativen notwendig

EU Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Vollständige Arbeitsfähigkeit besteht, solange Sie mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden besteht eine halbe Erwerbsminderung.

Nur wer weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist, bekommt eine volle Erwerbsminderung zugesprochen.

Die Erwerbsminderungsrente zielt nur auf den Gesundheitszustand ab. eine Verweisung auf jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ist möglich.

Kurzerläuterungen

Unfallversicherung

Der Unfall muss plötzlich von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirken.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung auf 24 Stunden am Tag, und weltweit.  

MultiRente

Die Multi-Rente bietet berufsunabhängigen Versicherungsschutz gegen finanzielle Folgen bei schwerer Invalidität und das in vier Absicherungsbereichen: 

Unfallinvalidität ab 50 %, Organschädigungen, Pflegebedüftigkeit, Verlust von mehreren Grundfähigkeiten

Grundfähigkeits-Existenzschutzversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten eine monatliche Rente. 

Bei dauerhafter Beeinträchtigung von mindestens einer der folgenden Grundfähigkeiten, wird die Rente bis zum Vertragsende gezahlt:

sehen, hören, sprechen, schreiben, stehen, Gleichgewichtssinn und viele mehr!

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Dread Disease – schwere Krankheiten

Die Vorsorge gegen schwere Krankheiten bietet schnelle, unbürokratische Hilfe auf einen Schlag: Im Leistungsfall nach Diagnose einer der z. B. bis zu 46 versicherten Krankheiten oder eines der versicherten Ereignisse wird eine einmalige Auszahlung geleistet.

Arbeitskraftabsicherung

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