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Fahrzeug-Rechtsschutz vs. Verkehrs-Rechtsschutz vs. Fahrer-Rechtsschutz

Altbekannt, doch leider oft verwechselt…

Die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr birgt jede Menge Gefahren. Andere Verkehrsteilnehmer, stehende Hindernisse, behördliche Regularien und allgemeine Verkehrsregeln wollen beachtet werden.
Dennoch passiert es nicht selten, dass rechtliche Auseinandersetzungen rund um das Besitzen und Betreiben eines Kraftfahrzeuges entstehen.

Nun gibt es mehrere Möglichkeiten sich dagegen abzusichern:

Der Verkehrs-RS

Den wohl weitreichendsten Versicherungsschutz stellt der Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie dar. Versichert sind hierin der Versicherungsnehmer (VN), alle mitversicherten Personen (versicherter Personenkreis gemäß den jeweiligen Bedingungen) in ihrer Eigenschaft als Halter und Eigentümer sämtlicher auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie in ihrer Eigenschaft als Fahrer und Teilnehmer am öffentlichen Verkehr. Der Versicherungsschutz kann sich aber auch nur auf den VN und auf auf dessen Namen zugelassene Fahrzeuge beschränken.

Der Fahrer-RS

Anders als der Verkehrs-RS für den Versicherungsnehmer oder die Familie, ist der Fahrer-RS lediglich Personenbezogen. Die versicherte Person muss im Versicherungsschein benannt sein. So kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Fahrer sämtlicher Fahrzeuge versichern, unabhängig davon, wem diese gehören oder auf wen diese zugelassen sind.
Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Insasse, Fußgänger oder Radfahrer.

Der Fahrzeug-RS

Über diese Form besteht die Möglichkeit, einzelne, im Versicherungsschein per Kennzeichen benannte Fahrzeuge zu versichern. Daraus folgt, dass neben dem Versicherungsnehmer jeder Mieter, Entleiher, Leasingnehmer, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse Versicherungsschutz genießt.
Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer ebenso als Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr mitversichert.