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Brandstiftung am Auto – Welche Versicherung zahlt?

Immer wieder werden in Deutschland Fahrzeuge vorsätzlich in Brand gesetzt. Häufig bleiben die Täter unbekannt oder können später nicht für den Schaden haftbar gemacht werden. Betroffene fragen sich vor allem: Welche Versicherung ersetzt den Schaden?

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hilft hier nicht weiter. Sie übernimmt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Brandschäden am eigenen Fahrzeug benötigen Sie mindestens eine Kfz-Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Brand – auch dann, wenn das Fahrzeug vorsätzlich von Dritten angezündet wurde. Im Schadenfall tragen Sie lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung, den Rest übernimmt der Versicherer. Wird das Auto durch die Brandstiftung zerstört, kann je nach Tarif sogar der Neupreis erstattet werden. Viele Versicherer gewähren eine Neupreisentschädigung für sechs bis 24 Monate nach der Erstzulassung, teilweise auch länger. Danach ersetzt die Kaskoversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag für den Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtwagens. Ausnahmen vom Versicherungsschutz gelten nur in wenigen Fällen, etwa bei Krieg oder inneren Unruhen, sofern dies die Versicherungsbedingungen vorsehen. Gut zu wissen: Auch Glasbruch ist in der Teilkasko versichert – selbst dann, wenn Scheiben mutwillig durch Steinwürfe, Schläge oder Tritte zerstört werden.

Anders verhält es sich dagegen bei Vandalismusschäden wie eingetretenen Außenspiegeln, Beulen oder Lackkratzern. Solche mutwilligen Beschädigungen ersetzt nur die Vollkaskoversicherung. Sie schließt die Leistungen der Teilkasko automatisch ein und übernimmt zusätzlich Schäden nach selbst verschuldeten Unfällen. Gerade bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen bietet die Vollkasko deshalb den umfassendsten Schutz. Wichtig ist im Schadenfall das richtige Vorgehen: Informieren Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige, da es sich um eine Straftat handelt. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Das Fahrzeug sollte bis zur Freigabe durch Gutachter oder Polizei möglichst nicht bewegt oder verändert werden. Fotos vom Brandort können zusätzlich bei der Schadensregulierung helfen.