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Eigenanteil im Pflegeheim: Das sind die Regeln
Ein Platz im Pflegeheim ist teuer. Im Schnitt liegt der Eigenanteil bei rund 3.000 Euro pro Monat. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige private Vorsorge für den Pflegefall: Sie kann die finanzielle Unabhängigkeit im Alter deutlich verbessern und dazu beitragen, dass eigenes Vermögen nicht oder zumindest nicht vollständig verwertet werden muss.
Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich nur an den direkten Pflegekosten. Die sogenannten Hotelkosten für Unterkunft und Verpflegung sowie einen Investitionszuschuss an den Heimbetreiber müssen Pflegebedürftige aus ihrer Rente und möglichen weiteren Einkünften finanzieren. Reicht das laufende Einkommen nicht aus, wird das Vermögen herangezogen. Dazu zählen Sparguthaben, Wertpapiere und Lebensversicherungen, aber auch die eigene Immobilie. Kinder müssen sich nur dann an den Pflegeheimkosten ihrer Eltern beteiligen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Wichtig: Staatliche Hilfe kommt erst in Betracht, wenn das Vermögen der Pflegebedürftigen weitgehend aufgebraucht ist. In der Praxis schießt das Sozialamt die Heimkosten zwar häufig vor – etwa wenn ein Pflegeplatz kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt wird. Im Nachhinein prüft die Behörde jedoch genau, von wem sie sich die Kosten zurückholen kann.
Die eigene Immobilie kann zur Pflegefinanzierung herangezogen werden, wenn sonstiges Vermögen aufgebraucht ist und kein Ehe- oder Lebenspartner dort lebt. Kinder können als künftige Erben freiwillig einspringen, um das Elternhaus zu erhalten. Kurzfristige Vermögensschenkungen bieten jedoch keinen Schutz vor der Verwertung: Das Sozialamt kann solche Übertragungen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Positiv ist, dass der Eigenanteil im Pflegeheim mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt, da die Pflegeversicherung ihren Zuschuss schrittweise erhöht. Dennoch gilt: Wer frühzeitig privat vorsorgt, verschafft sich im Pflegefall mehr finanzielle Handlungsspielräume und kann verhindern, dass über Jahre aufgebautes Vermögen vollständig für Pflegekosten eingesetzt werden muss.

